Menschen mit Demenz

Vermächtnis in Ihrem Testament

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Mit einem Vermächtnis hinterlässt der Erblasser oder die Erblasserin einen bestimmten Teil des Nachlasses einem Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation. Das können ein Geldbetrag, Gegenstände oder eine Immobilie sein.

Wird eine gemeinnützige Organisation wie die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. Selbsthilfe Demenz bedacht, muss diese keine Schenkungs-/ oder Erbschaftssteuer zahlen. Ihr Nachlass kommt ganz dem guten Zweck und unserer Arbeit zugute.

Wenn Sie die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. Selbsthilfe Demenz in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, benötigen Sie folgende Angaben:

Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. Selbsthilfe Demenz
Stephensonstraße 24-26
14482 Potsdam

Vereinsregister: VR 1768P, Amtsgericht Potsdam
Steuer-Nr.: 046/143/05806, Finanzamt Potsdam



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