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Pflege-Weiterentwicklungs-Gesetz
zum 1. Juli 2008
Gesetze
und Richtlinien
Formulare
Die Leistungen des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes
(Jahr 2002), in dem erstmals der erhebliche allgemeine Betreuungsbedarf
von Menschen mit Demenz im Bereich der häuslichen Pflege anerkannt
wurde, sind durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verbessert
worden.
Zum 1. Juli 2008 wurde nicht nur der Betrag für
die soziale Betreuung von Menschen mit Demenz wesentlich erhöht,
sondern auch diejenigen Demenzerkrankten mit einbezogen, die bisher
noch nicht die Voraussetzung der Pflegestufe I erfüllen. Darüber
hinaus wird es mehr Fördermittel zum Ausbau der Versorgungsstrukturen,
insbesondere für Menschen mit Demenz und deren pflegende Angehörige,
geben. Hinzugekommen sind soziale Betreuungsleistungen von Demenzerkrankten
in Pflegeheimen. Je 25 Bewohner, die von einer eingeschränkten
Alltagskompetenz beeinträchtigt sind, soll es 1 Vollzeitstelle
für eine Begleitkraft mehr geben.
Was ist neu?
Neben Erhöhungen der Leistungen in den Pflegestufen
1-3 - im ambulanten Bereich - gibt es auch mehr Geld für den
"allgemeinen Betreuungsbedarf". Pro Monat
Zusätzlicher
allgemeiner und höherer allgemeiner Betreuungsbedarf
§ 45 a/b SGB XI im häuslichen Bereich
| Pro Monat |
Allgemeiner Betreuungsbedarf
(Grundbetrag) [1]
|
Erhöhter
Betreuungsbedarf[2]
|
| Pflegestufe 0 |
100,- €
|
200,- €
|
| Pflegestufe I |
100,- €
|
200,- €
|
| Pflegestufe II |
100,- €
|
200,- €
|
| Pflegestufe III |
100,- €
|
200,- €
|
Statt wie bisher 460,- Euro pro Jahr werden
ab 1. Juli 2008 monatlich 100,- Euro (Grundbetrag) oder 200,-
Euro (erhöhter Betrag) gewährt. Das sind dann insgesamt 1.200,-
bzw. 2.400,- Euro pro Jahr.
Den Grundbetrag von bis zu 100 Euro monatlich
erhält jeder Antragsteller, bei dem der MDK im Einschätzungsverfahren
zur Feststellung der eingeschränkten Alltags- kompetenz wenigstens
in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche
1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen und Fähigkeits-
störungen feststellt. (siehe unten: Formblatt Fähigkeitsstörungen)
- Den erhöhten Betrag von bis zu 200 Euro monatlich erhält jeder
Antragsteller, bei dem der MDK im Einschätzungsverfahren zur
Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz in mindestens
einem weiteren Bereich (als für den Grundbetrag erforderlichen)
eine Fähigkeitsstörung feststellt. Dieses "3." Kreuzchen muss
aus einem der Bereiche 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 sein.
Wichtig zu wissen:
Menschen mit Demenz, welche bisher bereits Anspruch auf die Leistung
von 460,- Euro jährlich hatten, erhalten ab 1. Juli 2008 automatisch
den Grundbetrag in Höhe von 100,-Euro. Wer den erhöhten Betrag
monatlich erhalten möchte, muss diesen bei der Pflegeversicherung
beantragen.
Wer ist leistungsberechtigt?
- 1. Menschen mit Demenz und andere psychisch beeinträchtigte
Menschen, die noch keine Pflegestufe zuerkannt bekommen haben,
aber laut Gutachten einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege
und hauswirtschaftlichen Versorgung haben (sog. Pflegestufe
0)
- Menschen mit Demenz, die Leistungen der Pflegestufen I, II
oder III erhalten und die einen auf Dauer bestehenden erheblichen
Bedarf an allgemeiner

Gesetze und Richtlinien
Richtlinie
zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
und zur Bewertung des Hilfebedarfs
Richtlinien
nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben
von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen
§
87b SGB XI Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem
allgemeinen Betreuungsbedarf
Begutachtung
der Pflegebedürftigkeit von Menschen mit gerontopsychiatrischen
Erkrankungen im Rahmen des SGB XI
Richtlinien
der Spitzenverbände der Pflegekassen - Auszug 1
Richtlinien
der Spitzenverbände der Pflegekassen - Auszug 2
Eckpunktepapier
zur Erstellung einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfvereinbarung
gem. § 75 SGB XII für Pflege und Hilfe zur Pflege in ambulant
betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
Konzepte
zur Begleitung von Mitgliedern und Angehörigen in ambulant betreuten
Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
,,Ambulant
betreute'Wohngemeinschaften (nicht nur) für Menschen mit Demenz"
Muster
- Vereinbarung der Wohngemeinschaftsmitglieder
Landespflegeausschuss
Brandenburg
Zur integrativen oder teilintegrativen Begleitung und Pflege von
Menschen mit Demenz in vollstationären Pflegeeinrichtungen im
Land Brandenburg
Konzepte
zur zusätzlichen Betreuung und aktivierung von Heimbewohnern mit
erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung
Gekonnt
Beraten - Vortrag Dr. Kieser
Gekonnt
beraten: Fallmanagement für Menschen mit Demenz, Birgitta Neumann
Arbeitspapier
- 11. Alzheimer-Tag Brandenburg 2008
Konzepte zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung von Heimbewohnern
mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung
Arbeitspapier zum Workshop 3
Werner Futterlieb, Dr. Johannes Plümpe


Formulare
Antrag
auf Leistungen nach § 45 a-b SGB XI 
Formblatt
- differenziert 13 Fähigkeitsstörungen
Nur
wenn wir viele sind, wird man uns hören.
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