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Pflege-Weiterentwicklungs-Gesetz zum 1. Juli 2008 Die Leistungen des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes (Jahr 2002), in dem erstmals der erhebliche allgemeine Betreuungsbedarf von Menschen mit Demenz im Bereich der häuslichen Pflege anerkannt wurde, sind durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verbessert worden. Zum 1. Juli 2008 wurde nicht nur der Betrag für die soziale Betreuung von Menschen mit Demenz wesentlich erhöht, sondern auch diejenigen Demenzerkrankten mit einbezogen, die bisher noch nicht die Voraussetzung der Pflegestufe I erfüllen. Darüber hinaus wird es mehr Fördermittel zum Ausbau der Versorgungsstrukturen, insbesondere für Menschen mit Demenz und deren pflegende Angehörige, geben. Hinzugekommen sind soziale Betreuungsleistungen von Demenzerkrankten in Pflegeheimen. Je 25 Bewohner, die von einer eingeschränkten Alltagskompetenz beeinträchtigt sind, soll es 1 Vollzeitstelle für eine Begleitkraft mehr geben. Was ist neu? Neben Erhöhungen der Leistungen in den Pflegestufen 1-3 - im ambulanten Bereich - gibt es auch mehr Geld für den "allgemeinen Betreuungsbedarf". Pro Monat Zusätzlicher allgemeiner
und höherer allgemeiner Betreuungsbedarf
Statt wie bisher 460,- Euro pro Jahr werden ab 1. Juli 2008 monatlich 100,- Euro (Grundbetrag) oder 200,- Euro (erhöhter Betrag) gewährt. Das sind dann insgesamt 1.200,- bzw. 2.400,- Euro pro Jahr.
Wichtig zu wissen: Menschen mit Demenz, welche bisher bereits Anspruch auf die Leistung von 460,- Euro jährlich hatten, erhalten ab 1. Juli 2008 automatisch den Grundbetrag in Höhe von 100,-Euro. Wer den erhöhten Betrag monatlich erhalten möchte, muss diesen bei der Pflegeversicherung beantragen.
Wer ist leistungsberechtigt?
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Stephensonstraße 24-26, 14482 Potsdam, Tel.: 0331 - 740 90 08, Fax: 0331 - 740 90 09 |