
>> Leitlinien zur vollstationären
Pflege
Der
Landespflegeausschuss Brandenburg hat in seiner Sitzung
am 01. Dezember 2004 einstimmig
nachstehende Empfehlung abgegeben:
Eine
neue Kultur des Helfens für Menschen mit Demenz
Zur
integrativen oder teilintegrativen Begleitung und Pflege
von Menschen mit Demenz
in vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg
Vorwort
Im
Land Brandenburg leben z. Z. rund 28.000 Menschen mit mittlerer
und schwerer Demenz. Bis zum Jahr 2020 wird sich diese Zahl
auf voraussichtlich 48.000 Menschen erhöhen. Von den Seniorinnen
und Senioren, die in Heimen wohnen, ist bereits mehr als die Hälfte von diesem Krankheitsbild betroffen. Die Tendenz
ist steigend.
Menschen
mit Demenz können im Verlauf ihrer Erkrankung ihre reale
Umwelt immer weniger erfassen. Daher ist es die Umwelt,
die sich auf diese Menschen einstellen, die
sie begleiten muss. Auch für stationäre Pflegeeinrichtungen
gilt in der Konsequenz, den äußeren Rahmen und die Ebenen
der Begegnung an den Krankheitsprozess anzupassen und nicht
die Krankheit an die Bedingungen der Einrichtung. Ein tiefgreifendes
Umdenken ist notwendig.
Keine
stationäre Pflegeeinrichtung im Land Brandenburg sollte
sich dieser Problematik verschließen. Die bestehende Einrichtungskonzeption
(siehe Leitfaden zur Entwicklung eines Einrichtungs- und
Pflegekonzeptes des Landespflegeausschusses vom 06.11.2003)
ist daher zu ergänzen um ein spezielles Konzept für die
Zielgruppe “Menschen mit Demenz” und kontinuierlich anzupassen.
An Einrichtungen oder Einrichtungsbereiche mit einem gesonderten
Versorgungsauftrag für Menschen mit Demenz sind darüber
hinausgehende Anforderungen zu stellen.
Es
geht bei der Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz
darum, eine “neue Kultur des Helfens” zu entwickeln (vgl.
§ 8 SGB XI) und dafür die organisatorischen, sächlichen
und personellen Voraussetzungen zu schaffen, unter denen
das Leben in den Einrichtungen möglichst ressourcen- und
bedürfnisorientiert sowie selbstbestimmt gestaltbar ist.
Das schließt ein, vorhandene Einschränkungen auszugleichen
und ein weitestgehend ungestörtes, menschenwürdiges und
der persönlichen Lebensgeschichte angepasstes Leben zu ermöglichen.
Die Menschen mit Demenz sollen sich wohlfühlen.
Ohne
das Engagement aller Beteiligten und die Anwendung aktueller
pflegefachlicher Erkenntnisse sind Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz
nicht zu realisieren. Ein hohes Maß an Qualität bei der
Betreuung von Menschen mit Demenz entsteht im Zusammenspiel
von Ethik, Fachlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Vernetzung
vorhandener Strukturen.
Ergebnisqualität
Maßgeblich für die Ergebnisqualität ist die Zufriedenheit
des Bewohners. Der Mensch
mit Demenz fühlt sich wohl, wenn
-
er anerkannt und respektvoll mit ihm umgegangen wird,
-
seine Bedürfnisse und Fähigkeiten wahrgenommen und berücksichtigt
werden,
-
er sozial eingebunden ist,
-
er sinngebend beschäftigt wird,
-
er in einem strukturierten Tagesablauf Orientierung
findet
-
er in einer ruhigen und stressfreien Atmosphäre leben
kann.
Erkennbar wird dies u.a. daran, dass sich herausforderndes
Verhalten der Menschen
mit Demenz minimiert, ihr Psychopharmakabedarf sinkt, die
Zufriedenheit der
Mitarbeiter steigt und eine positive Resonanz seitens der
Angehörigen zu verzeichnen ist. Das Wohlbefinden des Einzelnen
ist regelmäßig zu überprüfen, z.B. durch Angehörigenbefragungen
oder Methoden wie das Dementia Care Mapping (DCM).
Die Ergebnisqualität gemäß dieser Leitlinien setzt voraus,
dass
-
eine angemessene Umgebung entsprechend der Kriterien
an die baulich-räumliche Gestaltung gegeben ist,
-
die Anforderungen an das Personal erfüllt sind,
-
der Pflegeprozess auf der Grundlage des Pflegekonzeptes
umgesetzt wird,
-
die Bedürfnisse der Angehörigen berücksichtigt
und sie entsprechend ihrer Potentiale in die Begleitung
und Pflege mit einbezogen werden,
-
die Informationsweitergabe im Team gewährleistet ist,
-
Qualitätsfragen im Team erörtert werden können,
-
die Mitarbeiter Visionen entwickeln wollen und können.
Um
die in der Konzeption angestrebte Ergebnisqualität zu erreichen,
schafft der Träger die notwendigen Voraussetzungen, auf
die nachfolgend beispielhaft eingegangen wird:
Strukturqualität
Baulich/räumliche
Gestaltung
Die
Gestaltung der Einrichtung wird den Anforderungen an die
Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz durch eine
angemessene Umgebung gerecht, u.a. durch
-
eine milieutherapeutische Gestaltung der Wohnbereiche,
-
die Möglichkeit für den Bewohner, dem Zimmer einen persönlichen
Charakter zu geben und es so von anderen zu unterscheiden
(durch eigene Möbel, Erinnerungsstücke, Bilder u.a.),
-
Schaffen von Räumen, die Wohnen und gemeinschaftliches
Erleben gewährleisten, ohne dass die Funktionalität beeinträchtigt
wird,
-
die Gelegenheit zu Privatheit und sozialer Interaktion,
-
Unterstützung der Orientierung mittels Farb- und Lichtgestaltung,
-
Vermeidung von starken Kontrasten und dunklen Nischen,
-
deutliches Kenntlichmachen des Sanitärbereiches,
-
einen direkten Zugang (wenn möglich) zu einem Außenbereich
(Garten), in dem Laufen ohne Gefährdung möglich ist.
Bei der Planung von Neubauten sollten diese Kriterien
berücksichtigt werden. Bei gegebenen baulichen Strukturen
sind die vorhandenen Möglichkeiten auf diese Kriterien hin
zu überprüfen.
Anforderungen an das Personal
Eine Pflegefachkraft verfügt über die Weiterbildung
zur Fachkraft für gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege
gem. der Weiterbildungsverordnung des Landes Brandenburg
vom 08.02.2004.
In Abhängigkeit vom Pflege- und Betreuungskonzept werden
in einem multiprofessionellen Team Mitarbeiter eingesetzt,
die in Abhängigkeit vom Aufgabengebiet u.a. über pflegefachliche,
therapeutische, hauswirtschaftliche oder handwerkliche Kompetenzen
verfügen.
Alle Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Aufgaben direkten
Kontakt zu den Menschen mit Demenz haben,
-
sind persönlich geeignet und haben eine positive Grundhaltung
gegenüber den
demenziell
veränderten Menschen,
-
verfügen über Basiswissen zu gerontopsychiatrischen
Erkrankungen und den
therapeutischen
Möglichkeiten,
-
sind kompetent im Umgang mit den demenziell Erkrankten
(z. B. hinsichtlich
möglicher
„Verhaltensauffälligkeiten“),
-
kennen Methoden und Möglichkeiten der Tagesstrukturierung,
-
nehmen regelmäßig an fachspezifischen Fortbildungen
teil.
Pflegetheoretische Grundlagen
Die Einrichtung arbeitet mit einem Pflegemodell, das
der Zielgruppe gerecht wird.
Für
eine zielgerichtete gerontopsychiatrische Pflege sind bewohnerorientierte,
biografiegeleitete Pflegeplanungen unerlässlich. Die Pflegeplanung
erfolgt aus ganzheitlicher Sicht auf den Bewohner und berücksichtigt
Ressourcen und Probleme.
Eine Bewertung der Wirksamkeit der einzelnen Pflegemaßnahmen
wird kontinuierlich schriftlich dokumentiert (Evaluationen
und Assessmentverfahren werden geplant angewandt).
Regelmäßige
Fallbesprechungen im multiprofessionell besetzten Team unter
der
Leitung der verantwortlichen Pflegefachkraft werden geplant
durchgeführt. In deren
Verlauf werden problematische Verhaltensweisen von Bewohnern
besprochen und geeignete Maßnahmen erarbeitet.
Richtlinien/Standards
für den Umgang mit Menschen mit Demenz werden schriftlich
fixiert und angewandt.
Ein
schriftlich fixierter Standard für den Umgang mit der belastenden
Situation
”Einzug / Übernahme der Pflegebeziehung” ist vorhanden,
der folgende Aspekte
beinhaltet:
·
Beratungsgespräch mit den Angehörigen und
dem Betreuer,
·
Kennen lernen des zukünftigen Bewohners
in seiner gewohnten Umgebung,
·
Einschätzung der Betreuungssituation,
·
vor der Heimaufnahme biografiebezogenes
Interview mit den Angehörigen und
dem Betreuer als Grundlage der Biografiearbeit,
·
Begleitung des Einzugs.
Es
ist ein Konzept für die Angehörigenarbeit vorhanden. Es
regelt die (freiwillige) Einbeziehung des Angehörigen in
den Pflegeprozess, die Art und Weise der Begleitung
des Angehörigen in der Phase des ”Loslassens”, ggf. die
Vorhaltung weiterer Angebote
wie Gesprächskreise, Selbsthilfegruppen u.ä.
Prozessqualität
Ziel der stationären Begleitung und Pflege von Menschen
mit Demenz ist, bei ihnen relatives Wohlbefinden zu erreichen
und zu erhalten. Relatives Wohlbefinden bedeutet, dass den
Grundbedürfnissen der Menschen nachgekommen wird und es
den Pflegenden gelingt, deren individuelle Wünsche und Bedürfnisse
herauszufinden und zu befriedigen.
Es
gilt, eine Mischung aus beruhigender Reizabschirmung und
freundlicher Stimulation zu finden. Auf diese Weise soll
das Ausprägen von Sekundärsymptomen und gegebenenfalls das
Verabreichen von Psychopharmaka mit den damit einhergehenden
Nebenwirkungen minimiert werden.
Die
Pflegeeinrichtung berücksichtigt folgende Aspekte bei der
Pflege und Begleitung von Menschen mit Demenz:
·
Förderung einer positiven, von Akzeptanz
geprägten Grundhaltung:
Die
Betreuenden versuchen, sich in die veränderte Welt der Menschen
mit Demenz
hinein zu versetzen und ihre Sinnbezüge, Vorstellungen und
Bedürfnisse zu verstehen und zu akzeptieren.
·
Gestaltung eines regelmäßigen, beständigen
Tagesablaufs:
Ein
strukturierter Tagesablauf gibt dem Menschen Sicherheit.
Entsprechend den Kompetenzen und Interessen der Bewohner
werden variierende Tätigkeiten angeboten. Die jeweilige
Tagesform ist zu berücksichtigen, um Unter- bzw. Überforderung
zu vermeiden.
·
Verbesserung der Orientierung
(räumlich, zeitlich, personell, situativ):
Das
kann erreicht werden z. B. durch eine klare, gleichbleibende
Tagesstrukturierung, überschaubare Gruppengrößen, das Anbringen
von Orientierungshilfen, eine vertraute Umgebung.
·
Vermeidung von sozialer Isolation
·
Vermittlung eines Gefühls von Sicherheit,
Maximierung der Sicherheit (Ausschalten
von Gefahrenquellen):
Beispielhaft
genannt sind hier die Anwesenheit und das ständige “Sichtbarbleiben”
von Pflegenden, um auf den häufig unerwartet eintretenden
Hilfebedarf sofort angemessen reagieren zu können.
·
Förderung der Kompetenz im täglichen Leben
und Aktivierung noch vorhandener Ressourcen:
Die
Ressourcen liegen im Bereich des emotionalen Erlebens, des
Langzeitgedächtnisses, der Ausführung früher gelernter Tätigkeiten.
Das Überlassen von einfachen Aufgaben - sofern möglich -
vermittelt Bestätigung und definiert den Platz in der Gemeinschaft.
·
Berücksichtigung und Herstellung des Bezuges
zur individuellen, subjektiven
Biografie:
Die
Erinnerung an das zurückliegende Leben ist eine entscheidende
Wurzel der Identität und des Selbstbewusstseins. Menschen
mit Demenz benötigen in vermehrter Weise erinnerungsstiftende
Anregungen. Es gilt, mit geeigneten Methoden Gewohnheiten
und prägende Erfahrungen herauszufinden. Neben den im Interview
mit Angehörigen gewonnenen Daten sollten die meisten Informationen
im alltäglichen Umgang mit den Menschen mit Demenz gesammelt
und dokumentiert werden.
·
Anpassung der Kommunikation an die veränderte Kommunikationsfähigkeit:
Einsatz
von kurzen und einfachen Sätzen und klaren Ausdrucksformen.
Grundpfeiler
eines helfenden Gespräches bilden die drei Basisvariablen
nach CARL ROGERS:
Empathie, Echtheit und unbedingte Wertschätzung. Schuldzuweisungen
und Vorwürfe sind zu vermeiden. Darüber hinaus ist es wichtig,
die Methoden des aktiven Zuhörens
und der validierenden Begleitung für die Betreuung von Menschen
mit Demenz anzuwenden.
·
Verstärkter Einsatz nonverbaler Kommunikationsformen
bei fortschreitender
Demenz:
Mimik
und Gesten werden oft besser verstanden als verbale Äußerungen.
·
Anwendung eines Pflegesystems im Sinne
der Bezugspflege:
Der
Mensch mit Demenz hat möglichst immer die gleichen Bezugspersonen,
so dass sich eine personale Beziehung zwischen ihnen aufbauen
kann („Paten“).

>> Leitlinien
zur teilstationären Pflege
Der
Landespflegeausschuss Brandenburg hat auf seiner Sitzung
am 06.11.2003 einstimmig nachstehende Empfehlung abgegeben:
Leitlinien
zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz in Tagespflegeeinrichtungen
im Land Brandenburg
Menschen
mit Demenz können im Verlauf ihrer Erkrankung ihre reale
Umwelt immer weniger erfassen. Daher ist es die Umwelt,
die sich auf diese Menschen einstellen muss, d. h. in Konsequenz
für Tagespflegeeinrichtungen, das gesamte Umfeld muss milieutherapeutischen
Charakter haben. In diesem Sinne müssen Tagespflegeeinrichtungen
mit einem großen Anteil an demenziell erkrankten Besuchern
diesen Anspruch erfüllen. Ein tief greifendes Umdenken ist
notwendig.
Tagespflegeeinrichtungen für Menschen mit Demenz können
einen wesentlichen Beitrag leisten zur
-
Aufrechterhaltung größtmöglicher Selbstständigkeit und Selbstbestimmung,
-
psychischen Stabilisierung,
- Steigerung der subjektiven Lebensqualität,
- Förderung von Sozialkontakten zur Vermeidung von Vereinsamung,
- Entlastung pflegender Angehöriger und Personen des häuslichen
Umfelds,
- letztlich zum längeren Verbleib in der Häuslichkeit
Menschen
mit Demenz bedürfen grundsätzlich einer besonderen Form
der Betreuung/Beauf-sichtigung/Anleitung/Pflege. Unabhängig
davon, ob der Tagespflegeeinrichtung eine gesonderte Betreuung
der Menschen mit Demenz möglich ist oder aufgrund der Rahmenbedingungen
eine gemeinsame Tagesbetreuung von Menschen mit Demenz und
anderen Pflegebedürftigen erfolgt, sind die inhaltlichen,
personellen und räumlichen Kriterien für die Pflege und
Betreuung der Menschen mit Demenz in einem spezifischen
Betreuungs- und Pflegekonzept darzustellen. Dieses Konzept
ist handlungsweisend für alle MitarbeiterInnen.
Grundlage
des Betreuungskonzeptes ist das Bedürfnis von Menschen mit
Demenz nach Vertrautheit, Geborgenheit, Sicherheit, Schutz,
Nähe, Zuwendung, aber auch nach Unabhängigkeit, Selbstbestimmung
und dem Erhalt körperlicher und geistiger Fähigkeiten. Menschen
mit Demenz brauchen eine klare Struktur des Tages- und Wochenablaufes,
an dem sie selbst Mitagierende sind. Anhaltspunkte für diese
Struktur sind die im Laufe des Lebens erworbenen und praktizierten
Alltagsfähigkeiten, Hobbys und Vorlieben, die mit Hilfe
fundierter Biographiearbeit ermittelt werden.
Die
Gestaltung der Eingewöhnungsphase entscheidet bereits wesentlich
über die Akzeptanz des Betreuungsangebotes bei Angehörigen
und Betroffenen.
Wichtig
für Menschen mit Demenz sind Angebote, die das Stadium der
Krankheit und die individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.
Notwendig sind konstante personale Beziehungen (bedürfnisorientierte
Bezugspflege) und vertraute wohnliche Räume mit ausreichend
Gemeinschaftsfläche, die insbesondere Orientierung und Anregung,
aber auch Rückzugsmöglichkeiten bieten.
Alle
Mitarbeiter der Einrichtung müssen sich der Wirkung ihres
Handelns auf Menschen mit Demenz bewusst sein. Das erfordert
ein Team, das neben pflegerischen, therapeutischen und sozialen
Kompetenzen und Fähigkeiten weitere in sich vereint, wie
z.B. hauswirtschaftliche, handwerkliche und musische. Die
Einbeziehung von Angehörigen und Ehrenamtlichen in die verschiedenen
Aspekte der Arbeit sollte auch deswegen aktiv angestrebt
werden.
Voraussetzungen
für den Umgang mit Menschen mit Demenz sind Anerkennung
und Wertschätzung ihrer Persönlichkeit, Toleranz für ungewöhnliche
Verhaltensweisen, Einfühlungsvermögen in ihr Tun, Fähigkeit
zum intuitiven Handeln und natürlich Fachwissen. Mindestens
eine Fachkraft der Tagespflegeeinrichtung sollte über eine
Basisqualifikation in der Gerontopsychiatrie (mind. 120
Stunden) verfügen, in der ein vertieftes Fachwissen zu
-
ausgewählten Krankheitsbildern aus der Gerontopsychiatrie,
- diagnostischen Verfahren
- Betreuungs- und Pflegekonzepten
- Erarbeitung von konzeptionellen Überlegungen für die Einrichtung
vermittelt wurde.
Alle
anderen Mitarbeiter der Einrichtung sollten zumindest einen
gerontopsychiatrischen Grundkurs (mind. 40 Stunden) besucht
haben und hierdurch über ein Grundwissen zu gerontopsychiatrischen
Krankheitsbildern und dem Umgang mit den besonderen Verhaltensweisen
gerontopsychiatrisch Erkrankter verfügen. Sie sollten sich
kontinuierlich an fachspezifischen Fort- und/oder Weiterbildungen
beteiligen.
Tagespflege
kann dann ihre Potentiale ausschöpfen, wenn sie sich als
Teil eines umfassenden Betreuungs- und Pflegearrangements
versteht und von anderen Akteuren verstanden wird. Hierzu
muss sie ihr Handeln mit den Betreuungs- und Pflegeleistungen
von Angehörigen, behandelnden Ärzten und Pflegediensten
abstimmen und den dazu erforderlichen Informationsfluss
sicherstellen.

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