START

WIR ÜBER UNS

INFORMATIONEN ZUR
ALZHEIMERKRANKHEIT

BERATUNGS- UND
BETREUUNGSANGEBOTE
IN IHRER REGION

VERANSTALTUNGEN

HILFE BEIM AUFBAU VON
NIEDRIGSCHWELLIGEN
BETREUUNGSANGEBOTEN


KURSE FÜR ANGEHÖRIGE
VON MENSCHEN MIT DEMENZ


QUALIFIZIERUNG
FORTBILDUNG FÜR
HELFER / INNEN


BEGLEITUNG UND PFLEGE
IN PFLEGEEINRICHTUNGEN


WOHNGEMEINSCHAFTEN

PFLEGEWEITER-
ENTWICKLUNGSGESETZ


MODELLPROJEKT IN
BRANDENBURG

KONTAKT

LINKS

BEITRITT + SPENDEN

Anforderung von Info-Material

Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V.

Landespflegeausschuss Brandenburg

Zurück zur Startseite

>> Leitlinien zur vollstationären Pflege

>> Leitlinien zur teilstationären Pflege

 



>> Leitlinien zur vollstationären Pflege

 

Der Landespflegeausschuss Brandenburg hat in seiner Sitzung am 01. Dezember 2004 einstimmig nachstehende Empfehlung abgegeben:

 Eine neue Kultur des Helfens für Menschen mit Demenz

Zur integrativen oder teilintegrativen Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz
in vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg

 Vorwort

 Im Land Brandenburg leben z. Z. rund 28.000 Menschen mit mittlerer und schwerer Demenz. Bis zum Jahr 2020 wird sich diese Zahl auf voraussichtlich 48.000 Menschen erhöhen. Von den Seniorinnen und Senioren, die in Heimen wohnen, ist bereits mehr als die Hälfte von diesem Krankheitsbild betroffen. Die Tendenz ist steigend.

 Menschen mit Demenz können im Verlauf ihrer Erkrankung ihre reale Umwelt immer weniger erfassen. Daher ist es die Umwelt, die sich auf diese Menschen einstellen, die
sie begleiten muss. Auch für stationäre Pflegeeinrichtungen gilt in der Konsequenz, den äußeren Rahmen und die Ebenen der Begegnung an den Krankheitsprozess anzupassen und nicht die Krankheit an die Bedingungen  der Einrichtung. Ein tiefgreifendes Umdenken ist notwendig.

Keine stationäre Pflegeeinrichtung im Land Brandenburg sollte sich dieser Problematik verschließen. Die bestehende Einrichtungskonzeption (siehe Leitfaden zur Entwicklung eines Einrichtungs- und Pflegekonzeptes des Landespflegeausschusses vom 06.11.2003) ist daher zu ergänzen um ein spezielles Konzept für die Zielgruppe “Menschen mit Demenz” und kontinuierlich anzupassen. An Einrichtungen oder Einrichtungsbereiche mit einem gesonderten Versorgungsauftrag für Menschen mit Demenz sind darüber hinausgehende Anforderungen zu stellen.

Es geht bei der Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz darum, eine “neue Kultur des Helfens” zu entwickeln (vgl. § 8 SGB XI) und dafür die organisatorischen, sächlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, unter denen das Leben in den Einrichtungen möglichst ressourcen- und bedürfnisorientiert sowie selbstbestimmt gestaltbar ist. Das schließt ein, vorhandene Einschränkungen auszugleichen und ein weitestgehend ungestörtes, menschenwürdiges und der persönlichen Lebensgeschichte angepasstes Leben zu ermöglichen. Die Menschen mit Demenz sollen sich wohlfühlen.

Ohne das Engagement aller Beteiligten und die Anwendung aktueller pflegefachlicher Erkenntnisse sind Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz nicht zu realisieren. Ein hohes Maß an Qualität bei der Betreuung von Menschen mit Demenz entsteht im Zusammenspiel von Ethik, Fachlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Vernetzung vorhandener Strukturen.

Ergebnisqualität

 Maßgeblich für die Ergebnisqualität ist die Zufriedenheit des Bewohners. Der Mensch
mit Demenz fühlt sich wohl, wenn

-          er anerkannt und respektvoll mit ihm umgegangen wird,

-          seine Bedürfnisse und Fähigkeiten wahrgenommen und berücksichtigt werden,

-          er sozial eingebunden ist,

-          er sinngebend beschäftigt wird,

-          er in einem strukturierten Tagesablauf Orientierung findet

-          er in einer ruhigen und stressfreien Atmosphäre leben kann.

Erkennbar wird dies u.a. daran, dass sich herausforderndes Verhalten der Menschen
mit Demenz minimiert, ihr Psychopharmakabedarf sinkt, die Zufriedenheit der
Mitarbeiter steigt und eine positive Resonanz seitens der Angehörigen zu verzeichnen ist. Das Wohlbefinden des Einzelnen ist regelmäßig zu überprüfen, z.B. durch Angehörigenbefragungen oder Methoden wie das Dementia Care Mapping (DCM).

Die Ergebnisqualität gemäß dieser Leitlinien setzt voraus, dass

-          eine angemessene Umgebung entsprechend der Kriterien an die baulich-räumliche Gestaltung gegeben ist,

-          die Anforderungen an das Personal erfüllt sind,

-          der Pflegeprozess auf der Grundlage des Pflegekonzeptes umgesetzt wird,

-          die Bedürfnisse der Angehörigen berücksichtigt und sie entsprechend ihrer     Potentiale in die Begleitung und Pflege mit einbezogen werden,

-          die Informationsweitergabe im Team gewährleistet ist,

-          Qualitätsfragen im Team erörtert werden können,

-          die Mitarbeiter Visionen entwickeln wollen und können.

Um die in der Konzeption angestrebte Ergebnisqualität zu erreichen, schafft der Träger die notwendigen Voraussetzungen, auf die nachfolgend beispielhaft eingegangen wird:

 Strukturqualität

 Baulich/räumliche Gestaltung

Die Gestaltung der Einrichtung wird den Anforderungen an die Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz durch eine angemessene Umgebung gerecht, u.a. durch

-              eine milieutherapeutische Gestaltung der Wohnbereiche,

-              die Möglichkeit für den Bewohner, dem Zimmer einen persönlichen Charakter zu geben und es so von anderen zu unterscheiden (durch eigene Möbel, Erinnerungsstücke, Bilder u.a.),

-              Schaffen von Räumen, die Wohnen und gemeinschaftliches Erleben gewährleisten, ohne dass die Funktionalität beeinträchtigt wird,

-              die Gelegenheit zu Privatheit und sozialer Interaktion,

-              Unterstützung der Orientierung mittels Farb- und Lichtgestaltung,

  -              Vermeidung von starken Kontrasten und dunklen Nischen,

-              deutliches Kenntlichmachen des Sanitärbereiches,

-              einen direkten Zugang (wenn möglich) zu einem Außenbereich (Garten), in dem Laufen ohne Gefährdung möglich ist.

Bei der Planung von Neubauten sollten diese Kriterien berücksichtigt werden. Bei gegebenen baulichen Strukturen sind die vorhandenen Möglichkeiten auf diese Kriterien hin zu überprüfen.

 Anforderungen an das Personal

Eine Pflegefachkraft verfügt über die Weiterbildung zur Fachkraft für gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege gem. der Weiterbildungsverordnung des Landes Brandenburg vom 08.02.2004.

 In Abhängigkeit vom Pflege- und Betreuungskonzept werden in einem multiprofessionellen Team Mitarbeiter eingesetzt, die in Abhängigkeit vom Aufgabengebiet u.a. über pflegefachliche, therapeutische, hauswirtschaftliche oder handwerkliche Kompetenzen verfügen.

 Alle Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Aufgaben direkten Kontakt zu den Menschen mit Demenz haben,

-       sind persönlich geeignet und haben eine positive Grundhaltung gegenüber den

 demenziell veränderten Menschen,

-       verfügen über Basiswissen zu gerontopsychiatrischen Erkrankungen und den

therapeutischen Möglichkeiten,

-       sind kompetent im Umgang mit den demenziell Erkrankten (z. B. hinsichtlich

möglicher „Verhaltensauffälligkeiten“),

-       kennen Methoden und Möglichkeiten der Tagesstrukturierung,

-       nehmen regelmäßig an fachspezifischen Fortbildungen teil.

 Pflegetheoretische Grundlagen

Die Einrichtung arbeitet mit einem Pflegemodell, das der Zielgruppe gerecht wird. 

Für eine zielgerichtete gerontopsychiatrische Pflege sind bewohnerorientierte, biografiegeleitete Pflegeplanungen unerlässlich. Die Pflegeplanung erfolgt aus ganzheitlicher Sicht auf den Bewohner und berücksichtigt Ressourcen und Probleme.
Eine Bewertung der Wirksamkeit der einzelnen Pflegemaßnahmen wird kontinuierlich schriftlich dokumentiert (Evaluationen und Assessmentverfahren werden geplant angewandt).

Regelmäßige Fallbesprechungen im multiprofessionell besetzten Team unter der
Leitung der verantwortlichen Pflegefachkraft werden geplant durchgeführt. In deren
Verlauf werden problematische Verhaltensweisen von Bewohnern besprochen und geeignete Maßnahmen erarbeitet.

Richtlinien/Standards für den Umgang mit Menschen mit Demenz werden schriftlich
fixiert und angewandt.

Ein schriftlich fixierter Standard für den Umgang mit der belastenden Situation
”Einzug / Übernahme der Pflegebeziehung” ist vorhanden, der folgende Aspekte
beinhaltet:

·         Beratungsgespräch mit den Angehörigen und dem Betreuer,

·         Kennen lernen des zukünftigen Bewohners in seiner gewohnten Umgebung,

·         Einschätzung der Betreuungssituation,

·         vor der Heimaufnahme biografiebezogenes Interview mit den Angehörigen und
dem Betreuer als Grundlage der Biografiearbeit,

·         Begleitung des Einzugs.

 Es ist ein Konzept für die Angehörigenarbeit vorhanden. Es regelt die (freiwillige) Einbeziehung des Angehörigen in den Pflegeprozess, die Art und Weise der Begleitung
des Angehörigen in der Phase des ”Loslassens”, ggf. die Vorhaltung weiterer Angebote
wie Gesprächskreise, Selbsthilfegruppen u.ä.

Prozessqualität

Ziel der stationären Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz ist, bei ihnen relatives Wohlbefinden zu erreichen und zu erhalten. Relatives Wohlbefinden bedeutet, dass den Grundbedürfnissen der Menschen nachgekommen wird und es den Pflegenden gelingt, deren individuelle Wünsche und Bedürfnisse herauszufinden und zu befriedigen.

Es gilt, eine Mischung aus beruhigender Reizabschirmung und freundlicher Stimulation zu finden. Auf diese Weise soll das Ausprägen von Sekundärsymptomen und gegebenenfalls das Verabreichen von Psychopharmaka mit den damit einhergehenden Nebenwirkungen minimiert werden.

 Die Pflegeeinrichtung berücksichtigt folgende Aspekte bei der Pflege und Begleitung von Menschen mit Demenz:

·         Förderung einer positiven, von Akzeptanz geprägten Grundhaltung:

Die Betreuenden versuchen, sich in die veränderte Welt der Menschen mit Demenz
hinein zu versetzen und ihre Sinnbezüge, Vorstellungen und Bedürfnisse zu verstehen und zu akzeptieren.

·         Gestaltung eines regelmäßigen, beständigen Tagesablaufs:

Ein strukturierter Tagesablauf gibt dem Menschen Sicherheit. Entsprechend den Kompetenzen und Interessen der Bewohner werden variierende Tätigkeiten angeboten. Die jeweilige Tagesform ist zu berücksichtigen, um Unter- bzw. Überforderung zu vermeiden.

·         Verbesserung der Orientierung (räumlich, zeitlich, personell, situativ):

Das kann erreicht werden z. B. durch eine klare, gleichbleibende Tagesstrukturierung, überschaubare Gruppengrößen, das Anbringen von Orientierungshilfen, eine vertraute Umgebung.

·         Vermeidung von sozialer Isolation

·         Vermittlung eines Gefühls von Sicherheit, Maximierung der Sicherheit (Ausschalten
von Gefahrenquellen):

Beispielhaft genannt sind hier die Anwesenheit und das ständige “Sichtbarbleiben” von Pflegenden, um auf den häufig unerwartet eintretenden Hilfebedarf sofort angemessen reagieren zu können.

·         Förderung der Kompetenz im täglichen Leben und Aktivierung noch vorhandener Ressourcen:

Die Ressourcen liegen im Bereich des emotionalen Erlebens, des Langzeitgedächtnisses, der Ausführung früher gelernter Tätigkeiten. Das Überlassen von einfachen Aufgaben - sofern möglich - vermittelt Bestätigung und definiert den Platz in der Gemeinschaft. 

·         Berücksichtigung und Herstellung des Bezuges zur individuellen, subjektiven
Biografie:

Die Erinnerung an das zurückliegende Leben ist eine entscheidende Wurzel der Identität und des Selbstbewusstseins. Menschen mit Demenz benötigen in vermehrter Weise erinnerungsstiftende Anregungen. Es gilt, mit geeigneten Methoden Gewohnheiten und prägende Erfahrungen herauszufinden. Neben den im Interview mit Angehörigen gewonnenen Daten sollten die meisten Informationen im alltäglichen Umgang mit den Menschen mit Demenz gesammelt und dokumentiert werden.

·         Anpassung der Kommunikation an die veränderte Kommunikationsfähigkeit:

Einsatz von kurzen und einfachen Sätzen und klaren Ausdrucksformen. Grundpfeiler
eines helfenden Gespräches bilden die drei Basisvariablen nach CARL ROGERS:
Empathie, Echtheit und unbedingte Wertschätzung. Schuldzuweisungen und Vorwürfe sind zu vermeiden. Darüber hinaus ist es wichtig, die Methoden des aktiven Zuhörens
und der validierenden Begleitung für die Betreuung von Menschen mit Demenz anzuwenden.

·         Verstärkter Einsatz nonverbaler Kommunikationsformen bei fortschreitender
Demenz:

Mimik und Gesten werden oft besser verstanden als verbale Äußerungen.

·         Anwendung eines Pflegesystems im Sinne der  Bezugspflege:

Der Mensch mit Demenz hat möglichst immer die gleichen Bezugspersonen, so dass sich eine personale Beziehung zwischen ihnen aufbauen kann („Paten“).

 

 

 



>>
Leitlinien zur teilstationären Pflege

 

Der Landespflegeausschuss Brandenburg hat auf seiner Sitzung am 06.11.2003 einstimmig nachstehende Empfehlung abgegeben:

Leitlinien zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz in Tagespflegeeinrichtungen im Land Brandenburg

Menschen mit Demenz können im Verlauf ihrer Erkrankung ihre reale Umwelt immer weniger erfassen. Daher ist es die Umwelt, die sich auf diese Menschen einstellen muss, d. h. in Konsequenz für Tagespflegeeinrichtungen, das gesamte Umfeld muss milieutherapeutischen Charakter haben. In diesem Sinne müssen Tagespflegeeinrichtungen mit einem großen Anteil an demenziell erkrankten Besuchern diesen Anspruch erfüllen. Ein tief greifendes Umdenken ist notwendig.

Tagespflegeeinrichtungen für Menschen mit Demenz können einen wesentlichen Beitrag leisten zur

- Aufrechterhaltung größtmöglicher Selbstständigkeit und Selbstbestimmung,
- psychischen Stabilisierung,
- Steigerung der subjektiven Lebensqualität,
- Förderung von Sozialkontakten zur Vermeidung von Vereinsamung,
- Entlastung pflegender Angehöriger und Personen des häuslichen Umfelds,
- letztlich zum längeren Verbleib in der Häuslichkeit

Menschen mit Demenz bedürfen grundsätzlich einer besonderen Form der Betreuung/Beauf-sichtigung/Anleitung/Pflege. Unabhängig davon, ob der Tagespflegeeinrichtung eine gesonderte Betreuung der Menschen mit Demenz möglich ist oder aufgrund der Rahmenbedingungen eine gemeinsame Tagesbetreuung von Menschen mit Demenz und anderen Pflegebedürftigen erfolgt, sind die inhaltlichen, personellen und räumlichen Kriterien für die Pflege und Betreuung der Menschen mit Demenz in einem spezifischen Betreuungs- und Pflegekonzept darzustellen. Dieses Konzept ist handlungsweisend für alle MitarbeiterInnen.

Grundlage des Betreuungskonzeptes ist das Bedürfnis von Menschen mit Demenz nach Vertrautheit, Geborgenheit, Sicherheit, Schutz, Nähe, Zuwendung, aber auch nach Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und dem Erhalt körperlicher und geistiger Fähigkeiten. Menschen mit Demenz brauchen eine klare Struktur des Tages- und Wochenablaufes, an dem sie selbst Mitagierende sind. Anhaltspunkte für diese Struktur sind die im Laufe des Lebens erworbenen und praktizierten Alltagsfähigkeiten, Hobbys und Vorlieben, die mit Hilfe fundierter Biographiearbeit ermittelt werden.

Die Gestaltung der Eingewöhnungsphase entscheidet bereits wesentlich über die Akzeptanz des Betreuungsangebotes bei Angehörigen und Betroffenen.

Wichtig für Menschen mit Demenz sind Angebote, die das Stadium der Krankheit und die individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Notwendig sind konstante personale Beziehungen (bedürfnisorientierte Bezugspflege) und vertraute wohnliche Räume mit ausreichend Gemeinschaftsfläche, die insbesondere Orientierung und Anregung, aber auch Rückzugsmöglichkeiten bieten.

Alle Mitarbeiter der Einrichtung müssen sich der Wirkung ihres Handelns auf Menschen mit Demenz bewusst sein. Das erfordert ein Team, das neben pflegerischen, therapeutischen und sozialen Kompetenzen und Fähigkeiten weitere in sich vereint, wie z.B. hauswirtschaftliche, handwerkliche und musische. Die Einbeziehung von Angehörigen und Ehrenamtlichen in die verschiedenen Aspekte der Arbeit sollte auch deswegen aktiv angestrebt werden.

Voraussetzungen für den Umgang mit Menschen mit Demenz sind Anerkennung und Wertschätzung ihrer Persönlichkeit, Toleranz für ungewöhnliche Verhaltensweisen, Einfühlungsvermögen in ihr Tun, Fähigkeit zum intuitiven Handeln und natürlich Fachwissen. Mindestens eine Fachkraft der Tagespflegeeinrichtung sollte über eine Basisqualifikation in der Gerontopsychiatrie (mind. 120 Stunden) verfügen, in der ein vertieftes Fachwissen zu

- ausgewählten Krankheitsbildern aus der Gerontopsychiatrie,
- diagnostischen Verfahren
- Betreuungs- und Pflegekonzepten
- Erarbeitung von konzeptionellen Überlegungen für die Einrichtung vermittelt wurde.

Alle anderen Mitarbeiter der Einrichtung sollten zumindest einen gerontopsychiatrischen Grundkurs (mind. 40 Stunden) besucht haben und hierdurch über ein Grundwissen zu gerontopsychiatrischen Krankheitsbildern und dem Umgang mit den besonderen Verhaltensweisen gerontopsychiatrisch Erkrankter verfügen. Sie sollten sich kontinuierlich an fachspezifischen Fort- und/oder Weiterbildungen beteiligen.

Tagespflege kann dann ihre Potentiale ausschöpfen, wenn sie sich als Teil eines umfassenden Betreuungs- und Pflegearrangements versteht und von anderen Akteuren verstanden wird. Hierzu muss sie ihr Handeln mit den Betreuungs- und Pflegeleistungen von Angehörigen, behandelnden Ärzten und Pflegediensten abstimmen und den dazu erforderlichen Informationsfluss sicherstellen.

 

 

Nur wenn wir viele sind, wird man uns hören.
Werden Sie Mitglied!